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Versorgungsausgleich

Die bei Scheidung getroffenen Regelungen zum Versorgungsausgleich haben keinen endgültigen Charakter. Bei Änderungen in den Verhältnissen - auch bei Rechtsänderungen - kann der Versorgungsausgleich auf Antrag abgeändert werden. Wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde und Sie 55 Jahre und älter sind, empfiehlt sich dringlichst eine Überprüfung. Dies gilt insbesondere für Beamte, Soldaten usw., die bereits Versorgungsbezüge beziehen.


Erwerbsminderungsrenten

Antrag abgelehnt?... diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen noch nicht vor...
Sie sind krank - aber leichte Tätigkeiten im Wechsel von... werden noch zugemutet...
Nicht jede Entscheidung der Versicherungsträger hält einer gründlichen Prüfung stand. Wir prüfen in Zusammenarbeit mit erstklassigen Fachärzten und führen das Verfahren - ggf. auch nach verlorenem Rechtsstreit - komplett für Sie durch.
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