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Versorgungsausgleich
Die bei Scheidung getroffenen Regelungen zum Versorgungsausgleich haben keinen
endgültigen Charakter. Bei Änderungen in den Verhältnissen -
auch bei Rechtsänderungen - kann der Versorgungsausgleich auf Antrag
abgeändert werden. Wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde
und Sie 55 Jahre und älter sind, empfiehlt sich dringlichst eine
Überprüfung. Dies gilt insbesondere für Beamte, Soldaten usw.,
die bereits Versorgungsbezüge beziehen.
Erwerbsminderungsrenten
Antrag abgelehnt?... diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen noch nicht vor...
Sie sind krank - aber leichte Tätigkeiten im Wechsel von... werden noch
zugemutet...
Nicht jede Entscheidung der Versicherungsträger hält einer
gründlichen Prüfung stand. Wir prüfen in Zusammenarbeit mit
erstklassigen Fachärzten und führen das Verfahren - ggf. auch nach
verlorenem Rechtsstreit - komplett für Sie durch. |
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- Ernst Grunow - Rentenberater - Otto-Lilienthal-Str.27 - 28199
Bremen - |
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