 |
|
Rentenberater
- ist nur derjenige, der aufsichtsbehördlich (gerichtlich) zugelassen
ist. Im Rahmen der gerichtlichen Zulassungsprüfung ist eine
einschlägige Fach- und Sachkunde nachzuweisen
- sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
- unterliegen der Schweigepflicht
- sind an die Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
gebunden
Alle Personen und Vereinigungen, die keine einschlägige Beratungserlaubnis
innehaben, sind nicht zur Rentenberatung befugt.
Das Spektrum meiner Beratungen und Tätigkeiten erstreckt sich auf:
- gesetzliches Rentenrecht
- gesetzliche Krankenversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- Betriebsrenten des öffentlichen kirchlichen Dienstes
- Betriebsrenten der Wirtschaft
- Landwirtschaftliche Kranken- und Altersversorgung
- Versorgungsausgleich
- Berufsständische Versorgungen
- Schwerbehinderten-Angelegenheiten
- Beitrags- und Versicherungsrecht (Zwangsvollstreckungsrecht)
|
|
- Ernst Grunow - Rentenberater - Otto-Lilienthal-Str.27 - 28199
Bremen - |
|
|